Roadshow der Verkehrsanwälte in Dresden


Im Rahmen einer durch den Deutschen Anwaltsverein (DAV) organisierten Roadshow der Verkehrsrechtsanwälte konnten sich rechtsratsuchende und interessierte Besucher der DresdenMobil am 19. August auf dem Schlossplatz von 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr kostenlos von Dresdner Verkehrsanwälten beraten lassen.
Organisiert wurde diese Veranstaltung vor Ort von dem Dresdner Rechtsanwalt und Verkehrsspezialisten Hartmut Roth von der Rechtsanwaltskanzlei Roth, Pahn & Kollegen, Gohliser Str. 1, Dresden. Herr Rechtsanwalt Hartmut Roth ist im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und organisiert neben dieser Veranstaltung auch sämtliche Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht deutschlandweit.
Die bundesweite RoadShow, während derer der Truck über 3 Monate durch ganz Deutschland tourt und neben Dresden noch an 12 weiteren Orten hält, sahen Rechtsanwalt Hartmut Roth sowie seine beiden ebenfalls auf Verkehrsrecht spezialisierten Kollegen Christian Janeczek und Patrick Roth als eine gute Gelegenheit, darüber aufzuklären, wie man sich am besten nach einem Unfall verhält oder wie man mit Hilfe seines Anwaltes in Flensburg Punkte abbauen kann.
Auf Grund der jahrzehntelangen Spezialisierung und ständigen Fortbildung auf die Rechtsgebiete »Rund um das Auto«, kann Herr Rechtsanwalt Hartmut Roth aus langjähriger Erfahrung erläutern, warum der Rat eines unabhängigen und kompetenten Anwaltes für jeden Unfallgeschädigten so wichtig ist.
Aufklärungsbedarf gibt es aus Sicht des Rechtsanwaltes Hartmut Roth auch bezüglich der Einschaltung eines Anwaltes in Straf- und Bußgeldsachen. Oft unterschätzt werden die einem Betroffenen hier zustehenden Rechte. Gerade die Einschaltung eines Anwalts kann aber dazu führen, dass Bußgelder abgemildert, Fahrverbote oder der Führerscheinverlust vermieden werden. So wissen die Betroffenen oft nichts von ihrem Schweigerecht. Auch gebe es falsche oder fehlerhafte Belehrungen seitens der Ermittlungsbehörden oder Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren.