Jobangebote
Nebentätigkeit für Schüler
Obwohl wir mit der elektronischen Akte arbeiten, erhalten wir von allen Seiten Papierpost. Von Mandanten, von Versicherungen, von den
Gegnern unserer Mandantschaft, u.s.w.
Diese Papierflut muss eingescannt werden und abgeheftet.
Wenn ein Fall abgeschlossen wird, muss die Akte ausgetragen und weggelegt werden, natürlich auch elektronisch archiviert.
Diese Tätigkeiten, die leicht erlernbar sind, lassen wir von Gymnasiasten erledigen. Diese haben dadurch auch die Möglichkeit in das Berufsleben „hineinzuschnuppern“ um den Ernst des Lebens kennenzulernen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Rechtsanwalt Christian Janeczek: C.Janeczek@roth-anwaelte.de
Ausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellte/n
Wir bilden jährlich zwei Lehrlinge aus. Diese werden nach und nach an die
Tätigkeit herangeführt, die von den Rechtsanwaltsfachangestellten zu leisten ist. Lehrlinge leisten Zuarbeit zu den
Tätigkeiten der Sachbearbeiter. In der Regel sind von ihnen Informationen zu beschaffen, damit die Beurteilungslage der
Fälle vervollständigt werden kann, darüber hinaus sind Informationen zu erteilen, da Mandanten, gegebenenfalls auch
Versicherungen einen Anspruch haben, zu erfahren, was wir getan haben oder zu tun gedenken.
Die Lehrlingstätigkeit ist demnach eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die dazu beiträgt, dass Fälle perfekt erledigt werden können.
Die Bewerbungszeiträume laufen in der Regel ab September des jeweiligen Jahres für das Folgejahr. Voraussetzung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der erfolgreiche Abschluß des Abiturs bzw. Fachabitur.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Rechtsanwalt Christian Janeczek: C.Janeczek@roth-anwaelte.de
Referendare
Wir rekrutieren unser Anwaltsteam aus dem Referendarspool, den wir auf dem Weg vom ersten zum zweiten Staatsexamen begleiten.
Referendare werden einem Anwalt beigeordnet und von diesem zur Erledigung von Teilproblemen eingesetzt. Sie erfahren so, wie die
Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten zu einer Gesamtlösung führt.
Neben einer finanziellen Entschädigung bieten wir Referendaren Fortbildung „satt“. Er kann an allen Fortbildungsveranstaltungen des DAV teilnehmen.
Diese Methode führt dazu, dass der Referendar später nicht als „Anfänger“ beginnt. Nach der Referendarzeit sind
ihm die Organisationsarbeiten vertraut und er hat in der Regel seine beiden Fachanwaltskurse absolviert. Er ist dann eine
Bereicherung für jedes Unternehmen. Seine Berufschancen sind optimal.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Rechtsanwalt Christian Janeczek: C.Janeczek@roth-anwaelte.de